sbg BauPolG § 8a
Wenn der Baubewilligungsbescheid bereits an die anderen Verfahrensparteien ergangen ist, müssen die nachträglichen Einwendungen in einem Rechtsmittel gegen den Baubewilligungsbescheid geltend gemacht werden.
LVwG Salzburg, 11.06.2014, LVwG-3/72/8-2014