nö BauO 1996 § 33 Abs 2
§ 33 Abs 2 nö BauO 1996 bietet keine Rechtsgrundlage dafür, die Vorlage eines Gutachtens zu verlangen, in welchem erst die Frage des Vorliegens eines Baugebrechens beantwortet werden soll.
LVwG Niederösterreich, 27.08.2014, LVwG-AV-132/001-2014