krnt BauO 1996 § 8 Abs 1, ABGB § 431, ABGB § 604, ABGB § 608, ABGB § 613
Für die Beantragung der Baugenehmigung ist im Fall einer fideikommissarischen Substitution die Zustimmung des (nicht im Grundbuch eingetragenen) Nacherbens nicht erforderlich.
krnt BauO 1996 § 8 Abs 1, ABGB § 431, ABGB § 604, ABGB § 608, ABGB § 613
Für die Beantragung der Baugenehmigung ist im Fall einer fideikommissarischen Substitution die Zustimmung des (nicht im Grundbuch eingetragenen) Nacherbens nicht erforderlich.