bgld BauG 1997 § 19 Z 2, bgld BauG 1997 § 27, AVG § 37, AVG § 45 Abs 2
Kann die Baubehörde auf Grund ihrer Ermittlungen nicht feststellen, ob ein Bauvorhaben fristgerecht fertiggestellt worden ist oder nicht, darf sie in der Folge auch nicht von einem Erlöschen der Baubewilligung ausgehen.