vlbg BauG 2001 § 8 Abs 1, vlbg BauG 2001 § 26 Abs 1 lit c
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass durch den Verkehr auf einer außerhalb des Baugrundstückes liegenden Privatstraße keine Lärmbelästigungen entstehen.
vlbg BauG 2001 § 8 Abs 1, vlbg BauG 2001 § 26 Abs 1 lit c
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass durch den Verkehr auf einer außerhalb des Baugrundstückes liegenden Privatstraße keine Lärmbelästigungen entstehen.