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Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes; Benützungsuntersagung; angemessene Frist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/206bbl 2014, 252 Heft 6 v. 1.12.2014

oö BauO 1994 § 50 Abs 3, oö BauO 1994 § 50 Abs 4

Auch im Fall der baupolizeilichen Untersagung der Benützung eines Gebäudes (hier: wegen rechtswidriger Änderung des Verwendungszweckes) ist eine angemessene Frist für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes einzuräumen.

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