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Baupläne; „Stoffeigenschaft“ iSd § 1168a ABGB

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/181bbl 2014, 216 Heft 5 v. 1.10.2014

ABGB § 1168a

Vom Werkbesteller dem Werkunternehmer zur Verfügung gestellte Pläne sind „Stoff“ im Sinn des § 1168a ABGB.

OGH, 22.04.2014, 7 Ob 18/14v

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