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Deckenöffnungen; Begriff „Galerie“; Dachgeschoss

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/174bbl 2014, 213 Heft 5 v. 1.10.2014

wr BauO § 87 Abs 6, wr BauO § 87 Abs 9

Eine „Galerie“ ist ein einseitig offener Laufgang. Eine geringfügige Deckenöffnung (hier: im Ausmaß von 9 m2) stellt noch keine „Galerie“ in diesem Sinn dar.

VwGH, 15.05.2014, 2013/05/0046

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