tir ROG 2011 § 29a, tir KostenbeitragsV 2012 § 1
Bei der bloßen Festlegung einer höchstzulässigen Anzahl an Freizeitwohnsitzen (ohne Änderung der Widmungskategorie) sind keine Kostenbeiträge zu leisten.
LVwG Tirol, 10.04.2014, LVwG-2014/31/0720-1
tir ROG 2011 § 29a, tir KostenbeitragsV 2012 § 1
Bei der bloßen Festlegung einer höchstzulässigen Anzahl an Freizeitwohnsitzen (ohne Änderung der Widmungskategorie) sind keine Kostenbeiträge zu leisten.
LVwG Tirol, 10.04.2014, LVwG-2014/31/0720-1