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Bebauungsplan; Revisionspflicht; kein Rechtsanspruch auf Abänderung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/168bbl 2014, 210 Heft 5 v. 1.10.2014

stmk BauG 1995 § 29, stmk ROG 2010 § 8 Abs 2, stmk ROG 2010 § 8 Abs 40, stmk ROG 2010 § 8 Abs 42

Einem Grundeigentümer kommt kein Rechtsanspruch auf Abänderung des Bebauungsplanes zu.

Ein Bebauungsplan wird auch nicht ohne weiteres ungültig, wenn er nicht von Amts wegen regelmäßig geändert wird.

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