nö BauO 1996 § 6 Abs 2 Z 3, nö BauO 1996 § 51 Abs 1 Z 3, nö BauO 1996 § 54 Abs 3
Im Rahmen des § 54 nö BauO ist nicht nur der ausreichende Lichteinfall auf die Hauptfenster bereits bestehender, sondern auch jener zukünftig bewilligungsfähiger Gebäude auf dem Nachbargrundstück zu prüfen.