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„Anbohren“ einer Leitung; Gasexplosion; Brand; Wohnungseigentum; (Ausmaß des) Regresses des Gebäudeversicherers gegen das bauausführende Unternehmen

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/144bbl 2014, 171 Heft 4 v. 1.8.2014

VersVG § 67

Der Ausschluss des Regresses gegen einen Mitversicherten bedeutet nicht, dass ein solcher gegen einen nicht mitversicherten Drittschädiger, der nur dem Mitversicherten schadenersatzpflichtig wäre, auch unmöglich ist.

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