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Begriff „Geschoß“; Geschoßhöhe

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/130bbl 2014, 160 Heft 4 v. 1.8.2014

stmk BauG 1995 § 4 Z 33

Als Geschoß gilt der Abschnitt zwischen Fußbodenoberkante und Oberkante der darüber liegenden Decke.

VwGH, 21.02.2014, 2012/06/0076

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