sbg ROG 2009 § 31 Abs 5 Z 3, sbg ROG 2009 § 78 Abs 1 Z 4, sbg ROG 2009 § 78 Abs 2 Z 2
Die „rechtmäßige“ touristische Nutzung einer Wohnung (hier: vor dem 1.4.2009) erfordert, dass hierfür die erforderlichen Tourismusabgaben nach dem OrtstaxenG eingehoben und entrichtet worden sind.