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Luftschutzstollenanlage; Superädifikat; Dereliktion; Eigentumserwerb durch Aneignung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/109bbl 2014, 129 Heft 3 v. 1.6.2014

ABGB § 349, ABGB § 435

Über Initiative von Einrichtungen des Deutschen Reichs während des Zweiten Weltkriegs in fremden Liegenschaften errichtete Luftschutz-Stollenanlagen sind als Superädifikate im Sinn des § 435 ABGB zu qualifizieren.

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