ABGB § 349, ABGB § 435
Über Initiative von Einrichtungen des Deutschen Reichs während des Zweiten Weltkriegs in fremden Liegenschaften errichtete Luftschutz-Stollenanlagen sind als Superädifikate im Sinn des § 435 ABGB zu qualifizieren.
ABGB § 349, ABGB § 435
Über Initiative von Einrichtungen des Deutschen Reichs während des Zweiten Weltkriegs in fremden Liegenschaften errichtete Luftschutz-Stollenanlagen sind als Superädifikate im Sinn des § 435 ABGB zu qualifizieren.