KartG § 2 Abs 2 Z 1
Ob sich alle Anbieter mit vergleichbarem Knowhow, die in der Lage wären, den Auftrag auszuführen, an der Ausschreibung beteiligen oder nicht, ist für die Ermittlung des relevanten Markts unerheblich.
KartG § 2 Abs 2 Z 1
Ob sich alle Anbieter mit vergleichbarem Knowhow, die in der Lage wären, den Auftrag auszuführen, an der Ausschreibung beteiligen oder nicht, ist für die Ermittlung des relevanten Markts unerheblich.