§ 30 Abs 2 der RL 2004/18/EG
Entspricht das Angebot nicht den in den technischen Spezifikationen des Auftrags festgelegten verbindlichen Anforderungen, darf darüber auch im Verhandlungsverfahren nicht verhandelt werden.
§ 30 Abs 2 der RL 2004/18/EG
Entspricht das Angebot nicht den in den technischen Spezifikationen des Auftrags festgelegten verbindlichen Anforderungen, darf darüber auch im Verhandlungsverfahren nicht verhandelt werden.