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Passivlegitimation bei Löschungsklage

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/78bbl 2014, 77 Heft 2 v. 1.4.2014

GBG § 63 Abs 1

Wer eine Einverleibung nicht nur gegen den unmittelbaren Vormann, sondern auch gegen dritte Personen als ungültig bestreiten will, muss gemäß § 63 Abs 1 GBG die Klage auf Löschung gegen alle Personen überreichen, die durch die bestrittene Einverleibung ein bücherliches Recht erlangt oder weitere Einverleibungen oder Vormerkungen darauf erwirkt haben.

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