ABGB § 364 Abs 2, ABGB § 422, ZPO § 14
Verursachen über die Grenze ragende Wurzeln eines Baumes einen Schaden am Mauerwerk der Nachbarliegenschaft, stehen neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auch Schadenersatzansprüche zu, sofern der Schaden rechtswidrig durch Belassen der erkennbar schädigenden Wurzeln zugefügt wurde.