wr BauO § 79 Abs 6
Brandrauchentlüftungsanlagen einer Tiefgarage sind als aus technischer Sicht unbedingt erforderliche Bauwerke in gärtnerisch auszugestaltenden Flächen zulässig.
VwGH, 10.12.2013, 2010/05/0220
wr BauO § 79 Abs 6
Brandrauchentlüftungsanlagen einer Tiefgarage sind als aus technischer Sicht unbedingt erforderliche Bauwerke in gärtnerisch auszugestaltenden Flächen zulässig.
VwGH, 10.12.2013, 2010/05/0220