vlbg RPIG 1996 § 16 Abs 2, vlbg RPIG 1996 § 57 Abs 1 lit e
Renovierungsarbeiten schließen nicht aus, dass eine Ferienwohnung dennoch auch zu (hier: raumordnungsrechtlich unzulässigen) Erholungszwecken genutzt wird.
vlbg RPIG 1996 § 16 Abs 2, vlbg RPIG 1996 § 57 Abs 1 lit e
Renovierungsarbeiten schließen nicht aus, dass eine Ferienwohnung dennoch auch zu (hier: raumordnungsrechtlich unzulässigen) Erholungszwecken genutzt wird.