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Projektänderungen; Raumwidmung; Garage

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/49bbl 2014, 60 Heft 2 v. 1.4.2014

oö BauTG 1994 § 2 Z 31, oö BauTG 1994 § 5 Z 1, oö BauTG 1994 § 6 Abs 1 Z 3, oö BauTG 1994 § 8 Abs 4, AVG § 13 Abs 8

Die Änderung der Raumbezeichnung für einen Nebenraum der Garage (hier: von einer im Seitenabstand unzulässigen Waschküche zu einem zulässigen Garagennebenraum) ist in jeder Lage des Baubewilligungsverfahrens zulässig, weil in diesem Fall nach wie vor eine Garage (und kein aliud) verfahrensgegenständlich ist.

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