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Zufahrtsstraße; Erschütterungen; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/47bbl 2014, 60 Heft 2 v. 1.4.2014

nö BauO 1996 § 6 Abs 2, nö BauO 1996 § 48

Wird eine Zufahrtsstraße auf dem Baugrundstück für den öffentlichen Verkehr geöffnet, kann ein Nachbar ein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz vor Immissionen (hier: Erschütterungen) durch den erwarteten Fahrzeugverkehr geltend machen.

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