Aus Anlass eines Vorabentscheidungsverfahrens des dt BVerwG sollen die Bestimmungen der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL, 2005/36/EG) in Hinblick auf die Berufsanerkennung von Architekten einer kritischen Analyse unterzogen werden. Der Fokus liegt auf dem Verständnis der BARL in Hinblick auf den Begriff des Architekten sowie auf den verfahrensrechtlichen Bestimmungen BARL.