bgld VergRSG § 2, bgld VergRSG § 3, bgld VergRSG § 7
Ob die Beschwerdeführerin bei Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen keine echte Chance auf Zuschlagserteilung gehabt hätte, ist Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens selbst und meritorisch zu prüfen.