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Auslegung Cottage-Servitut; Begriff „Familienhaus“

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/20bbl 2014, 24 Heft 1 v. 1.2.2014

ABGB § 476, ABGB § 484, ABGB § 914, ABGB § 915

Ein Gebäude mit fünf Wohneinheiten (im Wohnungseigentum) lässt sich unter Bedachtnahme auf die sich seit dem Jahre 1885 geänderten Familien- und Wohnstrukturen unter den Begriff „Familienhaus“ subsumieren.

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