stmk BauG 1995 § 34, stmk BauG 1995 § 41 Abs 3, stmk BauG 1995 § 41 Abs 4
Einem Bauführer kommt im Verfahren über die Erteilung eines Beseitigungsauftrages und Benützungsverbotes (hier: betreffend ein konsenswidriges Bauwerk) keine Parteistellung zu.