B-VG Art 139 Abs 1, sbg BauPolG § 7 Abs 1
Haben Nachbarn im Baubewilligungsverfahren keine Parteistellung, kommt ihnen auch keine Antragslegitimation im Verfahren über einen Individualantrag gemäß Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG zu.
B-VG Art 139 Abs 1, sbg BauPolG § 7 Abs 1
Haben Nachbarn im Baubewilligungsverfahren keine Parteistellung, kommt ihnen auch keine Antragslegitimation im Verfahren über einen Individualantrag gemäß Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG zu.