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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Konkretisierungspflicht

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/1bbl 2014, 17 Heft 1 v. 1.2.2014

bgld BauG 1997 § 26 Abs 2

Die Baubehörde muss konkretisieren, welche Bauteile die Grundstücksgrenze überragen und deshalb zu beseitigen sind. Ein bloßer Verweis im Beseitigungsauftrag auf den Einreichplan reicht hierfür nicht aus.

VwGH, 27.08.2013, 2012/06/0147

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