bgld BauG 1997 § 26 Abs 2
Die Baubehörde muss konkretisieren, welche Bauteile die Grundstücksgrenze überragen und deshalb zu beseitigen sind. Ein bloßer Verweis im Beseitigungsauftrag auf den Einreichplan reicht hierfür nicht aus.
VwGH, 27.08.2013, 2012/06/0147