§§ 2 Z 20, 325 BVergG 2006
In den Ausschreibungsunterlagen ist festzulegen, dass die ziffernmäßige Bewertung der Kommissionsmitglieder in einer verbalen Begründung bereits zum Bewertungszeitpunkt ihren Niederschlag findet.
§§ 2 Z 20, 325 BVergG 2006
In den Ausschreibungsunterlagen ist festzulegen, dass die ziffernmäßige Bewertung der Kommissionsmitglieder in einer verbalen Begründung bereits zum Bewertungszeitpunkt ihren Niederschlag findet.