§§ 129 Abs 1 Z 7, 131 Abs 1, 320 Abs 1 BVergG 2006
Die Reihung der Angebote durch den Auftraggeber im Rahmen der Bestbieterermittlung hat für die Beurteilung der Antragslegitimation außer Betracht zu bleiben.
§§ 129 Abs 1 Z 7, 131 Abs 1, 320 Abs 1 BVergG 2006
Die Reihung der Angebote durch den Auftraggeber im Rahmen der Bestbieterermittlung hat für die Beurteilung der Antragslegitimation außer Betracht zu bleiben.