§§ 922 ff ABGB
Die erhöhte Schmutzanfälligkeit einer gewollten gekrümmten Hausfassade ist kein Mangel, wenn die Kosten der Fassadenreinigung vor Errichtung der Fassade kein Thema waren.
OGH 4.7.2013, 6 Ob 109/13t
§§ 922 ff ABGB
Die erhöhte Schmutzanfälligkeit einer gewollten gekrümmten Hausfassade ist kein Mangel, wenn die Kosten der Fassadenreinigung vor Errichtung der Fassade kein Thema waren.
OGH 4.7.2013, 6 Ob 109/13t