§§ 932 ff, 1295 ABGB
Die bloße Schlechterfüllung eines Vertrags (hier: mittlerweile aufgehobener Kaufvertrag über eine Liegenschaft) führt regelmäßig nicht zu einer Haftung für Prozesskosten aus einem Verfahren gegen einen Dritten.
§§ 932 ff, 1295 ABGB
Die bloße Schlechterfüllung eines Vertrags (hier: mittlerweile aufgehobener Kaufvertrag über eine Liegenschaft) führt regelmäßig nicht zu einer Haftung für Prozesskosten aus einem Verfahren gegen einen Dritten.