§§ 60 Abs 1 lit c
62 Abs 1 Z 4 wr BauO
Die Entfernung einer (hier: 15 cm) hinter einem verglasten Holzkastenfenster befindlichen Mauer stellt keine bewilligungspflichtige Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerkes dar.
§§ 60 Abs 1 lit c
62 Abs 1 Z 4 wr BauO
Die Entfernung einer (hier: 15 cm) hinter einem verglasten Holzkastenfenster befindlichen Mauer stellt keine bewilligungspflichtige Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerkes dar.