§§ 79 Abs 3 iVm 100, 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
Schildert das Begleitschreiben die beabsichtigte Ausführung und nicht einen abweichenden Ausführungsvorschlag, so ist es nicht als selbständiges Abänderungsangebot anzusehen.
BVA 6.5.2013, N/0023-BVA/10/2013-25