§ 525 ABGB
Bei einer Abtragung eines Bauwerkes und dessen Ersatz durch ein anderes geht das damit verbundene Dienstbarkeitsrecht nicht unter.
OGH 16.4.2013, 3 Ob 51/13s
§ 525 ABGB
Bei einer Abtragung eines Bauwerkes und dessen Ersatz durch ein anderes geht das damit verbundene Dienstbarkeitsrecht nicht unter.
OGH 16.4.2013, 3 Ob 51/13s