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Gebäude; Zubau; baubewilligungsfreie Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/174bbl 2013, 204 Heft 5 v. 15.10.2013

§§ 60 Abs 1 lit a, 62a Abs 1 Z 5 wr BauO

Ein Gebäude ist ein raumbildendes Bauwerk, das in seiner Bausubstanz eine körperliche Einheit bildet.

Fehlt einem raumbildenden Bauwerk die erforderliche körperliche Einheit, weil es (hier: durch eine Tür) direkt von einem anderen Gebäude betreten werden kann, handelt es sich - unbeschadet, dass ansonsten die gesetzlichen Kriterien für ein bewilligungsfreies Bauvorhaben erfüllt würden (zB Gartenhäuschen, Salettel uä) - um eine bewilligungspflichtige Vergrößerung des (Haupt-) Gebäudes durch einen "Zubau".

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