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Sportanlagen; Trainingsanlage für Mountain-Bikes; baubewilligungsfreie Maßnahme

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/171bbl 2013, 202 Heft 5 v. 15.10.2013

§ 62a Abs 1 Z 28 sowie Abs 2 und 3 wr BauO

Eine Trainingsanlage für Mountain-Bikes (hier: Absprunganlage im Ausmaß von 15 m x 8 m x 5 m in Holzkonstruktion und einer Gerüstanlage in Stahlrohrkonstruktion sowie einer Auffahrrampe in Holzkonstruktion im Ausmaß von 25 m x 5 m x 10 m) ist eine Sportanlage, die von der Baubewilligungspflicht generell ausgenommen ist.

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