§ 3 bgld BauG 1997
Die Baubehörde ist verpflichtet, sich mit einem ihr vorgelegten Gegengutachten zureichend auseinanderzusetzen.
VwGH 16.5.2013, 2010/06/0194
§ 3 bgld BauG 1997
Die Baubehörde ist verpflichtet, sich mit einem ihr vorgelegten Gegengutachten zureichend auseinanderzusetzen.
VwGH 16.5.2013, 2010/06/0194