§§ 38 Abs 5, 118 Abs 1 Z 6 stmk BauG 1995
Art 18 Abs 1 B-VG
Praktische Schwierigkeiten bei der Überwachung rechtskräftiger Bescheide entheben die Behörde nicht von ihrem Vollzugsauftrag; sie kann es nicht damit bewenden lassen, der Nachbar würde ohnehin Anzeige erstatten.