Anfang 2013 wurde in § 42 AVG und in § 356 GewO die Möglichkeit aufgenommen, eine mündlichen Verhandlung im Internet kundzumachen. In diesem Beitrag werden die neuen Regelungen in diesen beiden, für die Bewilligung von Bauprojekten wichtigsten Kundmachungsvorschriften vorgestellt und erste Auslegungsfragen behandelt.