§§ 81 Abs 1 und 2, 106 Abs 4 BVergG 2006
Ohne korrekte Mindestanforderungen ist weder eine Vergleichbarkeit der Angebote noch eine Angebotsprüfung möglich, sodass auf Alternativangebote nicht zugeschlagen werden darf.
BVA 4.4.2013, N/0013-BVA/14/2013-31