§§ 123, 125 BVergG 2006
Die Vergabekontrollbehörde hat unter Berücksichtigung der auch dem AG zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
UVS OÖ 27.3.2013, VwSen-550617