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Ersitzung einer Dienstbarkeit an öffentlichem Gut

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/152bbl 2013, 173 Heft 4 v. 15.8.2013

§§ 287, 480 ABGB

Die Benützung eines im Gemeingebrauch stehenden Feldwegs zum Bestellen von Äckern kann nur dann zur Ersitzung einer vom Gemeingebrauch abweichenden Dienstbarkeit führen, wenn erwiesen ist, dass derjenige, der die Ersitzung für sich in Anspruch nimmt, davon ausgegangen ist, zur Ausübung eines Individualrechts (hier Pflugwenderecht) gegenüber der Gemeinde berechtigt zu sein.

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