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Hundertwasserhaus; Urheberrechtsschutz; freie Nachschöpfung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/139bbl 2013, 163 Heft 4 v. 15.8.2013

§ 5 Abs 2 UrhG

Für die freie Benützung nach § 5 Abs 2 UrhG ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes, selbstständiges Werk vorliegt, dem gegenüber das Werk, an das es sich anlehnt, vollständig in den Hintergrund tritt.

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