§ 484 ABGB
Eine gemessene Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn der Inhalt durch den Titel unzweifelhaft umschrieben ist. Bei gemessenen Servituten ist eine Erweiterung unzulässig.
OGH 18.2.2013, 7 Ob 231/12i
§ 484 ABGB
Eine gemessene Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn der Inhalt durch den Titel unzweifelhaft umschrieben ist. Bei gemessenen Servituten ist eine Erweiterung unzulässig.
OGH 18.2.2013, 7 Ob 231/12i