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Fundamentsanierung; Kostenhöhe als Abgrenzungsmerkmal von außer- bzw ordentlicher Verwaltung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/135bbl 2013, 160 Heft 4 v. 15.8.2013

§ 28 WEG 2002

Arbeiten, die der Behebung eines Baugebrechens dienen, das die Substanz des Gebäudes gefährdet, sind dann nicht mehr als Erhaltungsarbeiten nach § 28 Abs 1 Z 1 WEG zu qualifizieren, wenn die Kosten im Verhältnis zum Wert der Gesamtliegenschaft wirtschaftlich unvertretbar sind.

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