§§ 81 Abs 6, 134a Abs 1 wr BauO
Art 7 B-VG
Die Frage, welche Geschoße (hier: einer zweigeschoßigen Wohnung im Dachgeschoß) ein Aufzug anfährt, berührt keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.
§§ 81 Abs 6, 134a Abs 1 wr BauO
Art 7 B-VG
Die Frage, welche Geschoße (hier: einer zweigeschoßigen Wohnung im Dachgeschoß) ein Aufzug anfährt, berührt keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.