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Abbruch; Neubau; Wiedererrichtung; Erlöschen der Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/124bbl 2013, 157 Heft 4 v. 15.8.2013

§§ 26, 29, 40 Abs 3 tir BauO 2001

§ 42 Abs 5 tir ROG 2006

Durch Abbruch eines Gebäudes erlischt dessen Baubewilligung; sie lebt auch nicht nach Erlöschen der Baubewilligung für das (hier: nicht rechtzeitig ausgeführte) neue (Ersatz-) Gebäude wieder auf.

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