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Baubewilligung; Nichterklärung; 4-Wochen-Frist; Zustellung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/119bbl 2013, 153 Heft 4 v. 15.8.2013

§ 23 Abs 8 nö BauO 1996

§ 68 Abs 4 Z 4 AVG

Die Nichtigerklärung eines Baubewilligungsbescheides darf bis vier Wochen nach Baubeginn erfolgen.

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